Betreuungs- und Entlastungsleistungen
„Jeder Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1-5 hat „zusätzlich“ zum Pflegegeld Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 131,00 €. Mit unseren qualifizierten und zuverlässigen Dienstleistungen ermöglichen wir es Ihnen und Ihren Angehörigen, Ihre Entlastungsleistungen zielgerichtet einzusetzen und Ihren Alltag im eigenen Haushalt abwechslungsreicher und selbständiger zu gestalten.“
Wir helfen mit Herz !
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Unsere aktuelle Preisliste als Blätterkatalog.
Informationen zu Ihren Entlastungsleistungen gemäß §45b SGB XI.
